Im Rahmen der neuen Anforderungen der EU-Verpackungsverordnung (PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation) ergeben sich auch für Unternehmen neue Anforderungen an die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Verpackungen.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden und gleichzeitig eine transparente Rückverfolgbarkeit unserer Verpackungen sicherzustellen, werden wir ab dem 12.08.2026 mit der entsprechenden Etikettierung unserer Verpackungen beginnen.
Die angebrachten Etiketten enthalten insbesondere Informationen zur Verpackung sowie unsere Kontaktdaten zur eindeutigen Rückverfolgung. Die Kennzeichnung erfolgt künftig im Rahmen unserer regulären Verpackungs- und Versandprozesse.
Uns ist bewusst, dass die Anbringung zusätzlicher Etiketten je nach Anwendungsfall oder Weiterverarbeitung für unsere Kunden möglicherweise nicht gewünscht oder nicht praktikabel ist. Sollten Sie eine Etikettierung Ihrer Verpackungen nicht wünschen oder hierfür besondere Anforderungen haben, sprechen Sie uns bitte an. Wir möchten in diesem Fall gemeinsam mit Ihnen eine geeignete alternative Lösung finden, die sowohl Ihren Anforderungen als auch den gesetzlichen Vorgaben gerecht wird.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und die gute Zusammenarbeit.
Bei Fragen oder individuellen Anforderungen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
